An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden
Vorbereitungslehrgang besucht haben.
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine
Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind:
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
2. Teilprüfung Springen
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die
Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen Station 1
Prüfungsgespräch in
Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
Station 2
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
Station 3
Kenntnisse zur Unfallverhütung
Station 4
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz,
Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Wer hat dieses Reitabzeichen bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht
haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das
Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Weitergehende Infos und Empfehlung: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Warendorf www.pferd-aktuell.de.
Ausführliche Infos finden sich in dieser Broschüre der Deutschen Reiterlichen Vereinigung: