Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 3 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten
2. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die
Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse A abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse
L
Station 2
Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport
Station 3
Trainingslehre (Kondition, Koordination)
Wer hat das Reitabzeichen bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer
Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen
des RA 3 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Weitergehende Infos und Empfehlung: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Warendorf www.pferd-aktuell.de.
Ausführliche Infos finden sich in dieser Broschüre der Deutschen Reiterlichen Vereinigung: