Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 2 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse L auf Kandare gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten
2. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse L mit Standardanforderungen
Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen auch zeitgleich unabhängig von diesen erfolgen,
sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse L abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in
Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L, Skala der Ausbildung
Station 2
Verpassen der Ausrüstungsgegenstände insbesondere Gebiss/Kandare
Station 3
Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre
Wer hat das Reitabzeichen bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer
Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Weitergehende Infos und Empfehlung: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Warendorf www.pferd-aktuell.de.
Ausführliche Infos finden sich in dieser Broschüre der Deutschen Reiterlichen Vereinigung: